Hochzeit

Gottes Segen für die Ehe

Die Liebe zwischen zwei Menschen ist ein Geschenk Gottes, der die Menschen geschaffen hat. Dieser Gedanke bestimmt das evangelische Verständnis der Trauung.

Den beiden Liebenden wir in der gottesdienstlichen Feier Gottes Segen zugesprochen. Segen ist Gottes Kraft zum gelingenden gemeinsamen Leben, Kraft zu einem Leben in Fantasie und Geduld, voller Freude am anderen Menschen aber auch mit der Bereitschaft zur Vergegung – Kraft, zusammenzuhalten durch die Veränderungen des Lebens hindurch. Denn es ist alles andere als selbstverständlich, dass zwei Menschen mit ihren je eigenen Träumen und Wünschen, Lebensplänen und -geschichten, Fähigkeiten und blinden Flecken eine feste und lebenslange Beziehung eingehen wollen und können.

Dass sie eine dauerhafte Beziehung wollen, machen die Brautleute im Trauversprechen öffentlich. Sie bringen vor der Festgemeind und Gott zum Ausdruck, was sie einander bedeuten und dass sie sich einander versprechen.

Der kirchlichen Trauung muss die standesamtliche Eheschließung voarusgehen. Die evangelische Trauung ist dann ein Gottesdienst mit Gebet, Liedern, Worten aus der Bibel, Predigt und dem Segen. „Die Trauung ist ein Gottesdienst anlässlich der Eheschließung, in dem die eheliche Gemeinschaft unter Gottes Wort und Segen gestellt wird“, formuliert die Kirchenordnung der Evangelischen Kirche im Rheinland.

Auf einen Blick

  • Zuständig für die kirchliche Trauung ist das Gemeindepfarramt in ihrem Wohnort
  • Der kirchlichen Trauung muss die standesamtliche Eheschließung vorausgehen
  • Für eine evangelische Trauung muss mindestens einer der Ehepartner Mitglied der Evangelischen Kirche sein
  • Details zur Trauung werden mit Pfarrer oder Pfarrerin im Traugespräch besprochen

Schritte zur Trauung

Konkrete Schritte zur evangelischen Trauung finden sie hier:

Schritte zur Trauung

Erster Ansprechpartner für die kirchliche Trauung ist das Gemeindepfarramt am Wohnort. Mit dem Pfarrer oder der Pfarrerin ist fürhzeitig das Gespräch zu suchen, um Termin und Ort für die Trauung festzulegen. Gegebenenfalls wird eine „Überweisung“ (Dimissoriale) an das Pfarramt am Ort der Trauung ausgestellt.

Wo kann die Trauung stattfinden?

  • am Wohnort der Braut
  • am Wohnort des Bräutigams
  • am Wohnort der Brauteltern
  • am Wohnort der Bräutigameltern
  • am künftigen Wohnort des Brautpaares

Das Traugespräch

Nach einer ersten Kontaktaufnahme mit dem Pfarramt kommt es – zeitlich etwas näher am Hochzeitstermin – mit der Pfarrerin bzw. dem Pfarrer zum Vorbereitungsgespräch. Für dieses Gespräch gibt es kaum feste Regeln. Meist geht es aber um die Gestaltung des Gottesdienstes und um das Paar selbst: die Liebe, wie sich beid kennen gelernt haben, was ihnen an einander wichtig ist und was sie von ihrer Beziehung erwarten.

Das Brautpaar kann sich auf das Gespräch mit folgenden Fragen vorbereiten:

  • Gibt es einen Bibelspruch, einen Liedvers oder sonst einen Text, der uns beiden viel bedeutet? (Trauspruch)
  • Wollen wir Lieder und Musik mit auswählen? Welche Lieder wollen wir singen?
  • Sollen Verwandte und Freunde den Gottesdienst mitgestalten?

Mindestens eine(r) evangelisch

Die Trauung setzt in der Evangelischen Kirche im Rheinland (EKiR) voraus, dass die beiden Eheleute einer christlichen Kirche angehören. Außerdem muss entweder die Frau oder der Mann Mitglied der evangelischen Kirche sein.

Ausnahmsweise dürfen Pfarrerinnen und Pfarrer auch Eheleute trauen, von denen nur er oder sie evangelisch ist, die Partnerin oder der Partner aber keiner christlichen Kirche angehört. In diesem Fall jedoch sollen drei Voraussetzungen erfüllt sein. Die evangelische Frau oder der evangelische Mann muss die Trauung wünschen, der Partner/die Partnerin dem zustimmen und sich außerdem im Traugespräch bereit erklären, das christliche Verständnis der Ehe zu achten.